top of page
Suche
  • AutorenbildJörg Malinowski

FAQs zur Mediation Teil 1:

In meiner über fünfzehnjährigen Mediatorentätigkeit wurden immer wieder verschiedene Fragen zum Ablauf eines Mediatonsverfahrens an mich herangetragen. Ich habe mich entschieden, die wichtigsten in diesem Beitrag zu bündeln und für alle einsehbar zu veröffentlichen. Ich bitte um Verständnis, dass diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und insbesondere keine Rechtsberatung öder Ähnliches bezweckt.


Viel Spaß beim Lesen!

 

Erläuterungen zum Ablauf eines Mediationsverfahrens


Für viele Parteien ist der genaue Ablauf eines Mediationsverfahrens unbekannt, sodass ich Ihnen mit den nachfolgenden Erläuterungen einige Hinweise zu Fragen geben möchte, die zwangsläufig im Zusammenhang mit einem Mediationsverfahren auftauchen.


1. Was ist Mediation?

Die Mediation ist ein Gespräch/eine Verhandlung zwischen den Parteien, die von einem neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt wird. Der Mediator hat dabei die Aufgabe, die Parteien zu einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu führen. Das Verfahren ist freiwillig und kann daher von allen Beteiligten jederzeit beendet werden. Es folgt keinen gesetzlichen Formalitäten, vielmehr entscheiden die Parteien frei, wie die Verhandlung bzw. das Gespräch ablaufen soll. Der Ausgang des Verfahrens wird von den Parteien allein bestimmt, der Mediator entscheidet nicht. Der Inhalt der Gespräche ist vertraulich, wozu sich alle Parteien im Rahmen eines Mediationsvertrages ausdrücklich schriftlich verpflichten. Daher können alle Beteiligten offen über alle Konfliktpunkte sprechen. Der Mediator trägt die Verantwortung für den korrekten Ablauf des Verfahrens.


2. Was sind die Vorteile der Mediation?

Die Mediation bietet die Möglichkeit, den Konflikt hinsichtlich der Gesamtheit seiner Ursachen zu betrachten und darauf basierend zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln. Anders als in einem Gerichtsverfahren, in dem die Frage nach Recht und Unrecht beantwortet wird, stellt sich diese Frage im Mediationsverfahren nur, soweit es die Parteien für die Konfliktlösung für wesentlich erachten.


Gerichte bewerten Konflikte rechtlich und geben eine Entscheidung hinsichtlich der Rechtslage ab. Damit wird Rechtsfrieden geschaffen. Die Ursachen des Konfliktes, die Anliegen, Ängste, Befürchtungen der Parteien bleiben dabei weitgehend unberücksichtigt, sodass die Konfliktursachen auch nach Eintritt des Rechtsfriedens weiter bestehen bleiben und zu neuen Konflikten führen können.


Mediationsverfahren nehmen erheblich weniger Zeit in Anspruch als langjährige Gerichtsprozesse. Durch die im Gegensatz zum öffentlichen Verfahren vertraulichen Gespräche wird auch vor einem möglichen Imageverlust und ähnlichem geschützt. Somit ermöglicht die Mediation im Regelfall bei gelungener Konfliktlösung die Fortsetzung der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen bzw. Beziehungen auf familiärer oder kollegialer Ebene.


3. Wie läuft eine Mediation ab?

Zunächst treffen sich die Parteien und der Mediator zu einer gemeinsamen Sitzung, der im allgemeinen eine schriftliche Information des Mediators durch die Parteien und gegebenenfalls vertrauliche Einzelgespräche vorausgehen. Nach einer kurzen Eröffnung, in der ich das Mediationsverfahren erläutere und eventuelle Fragen beantworte, haben beide Parteien Gelegenheit, ihren Standpunkt hinsichtlich des Konfliktes darzustellen.


Bei komplexen Konflikten erarbeite ich zu Beginn des Mediationsverfahrens auch mit ihnen eine Arbeitsagenda bezüglich der im Mediationsverfahren abzuarbeitenden Punkte.


Im Anschluss daran vertiefe ich mit ihnen die einzelnen Gesprächspunkte und versuche mit ihnen gemeinsam ihre Anliegen und Interessen bezüglich der zum Konflikt führenden Ursachen herauszuarbeiten. Auf dieser Basis entwickeln die Parteien dann mögliche Lösungsansätze, mit denen sie in Form von konkreten Lösungen ihre wirklichen Interessen verwirklichen können. Daraus wird dann auch die schlussendliche Einigung entwickelt.


4. Darf der Mediator Rechtsrat erteilen?

Als Mediator und Rechtsanwalt bin ich in der Lage, den mir vorgelegten Konfliktstoff auch rechtlich zu beurteilen. Dabei ist es mir als Mediator selbstredend untersagt, parteiisch zu beraten. Soweit ich mit Zustimmung der Parteien rechtliche Ausführungen zum Konfliktstoff mache, geschieht dies immer allparteilich und neutral.


Oft ist es dabei aber auch erforderlich, eine Risikoanalyse hinsichtlich derjenigen Alternativen zu entwickeln, die zur Verfügung stehen, wenn eine Mediation scheitern sollte. Im Regelfall geht es hierbei darum, die Chancen einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche zu klären, was diese Durchsetzung kostet und inwieweit ein Urteil auch zum gewünschten Erfolg führen kann. Soweit dies sinnvoll erscheint, werde ich mit Zustimmung der Parteien in Einzelgesprächen die Details des Falles und die Interessen der Parteien erörtern.


5. Was bedeuten Einzelgespräche?

Einzelgespräche sind ein oft wichtiger Bestandteil im Rahmen von Mediationsverfahren, da die Parteien oft auch gegenüber dem Mediator Dinge äußern wollen, die nicht oder noch nicht auch der Gegenseite zu Gehör gelangen sollen. Im Interesse einer möglichst umfassenden und interessenorientierten Konfliktlösung halte ich es daher für sinnvoll, wenn zumindest mir diese Punkte eröffnet werden und ich dann gemeinsam mit der Partei im Einzelgespräch klären kann, ob, wie und gegebenenfalls in welcher Form diese Informationen an die Gegenseite weitergegeben werden können.

Einzelgespräche werden immer mit beiden Parteien getrennt geführt.


6. Können die Parteien zu irgendwelchen Zugeständnissen oder zur Mediation selbst gezwungen werden?

Es ist ein Grundsatz der Mediation, dass keine Partei zu irgendeiner Zeit zu irgendwelchen Kompromissen gezwungen werden kann. Ebensowenig kann eine Partei vom Arbeitgeber zur Durchführung eines Mediationsverfahrens gezwungen werden.


Jede Partei entscheidet während des Mediationsverfahrens selbst, inwieweit sie bereit ist, ursprüngliche Standpunkte zu verlassen und gegebenenfalls Kompromisse zu schließen. Kommt es nicht zu einer Einigung im Rahmen des Mediationsverfahrens, steht es den Parteien völlig frei, ein Gerichtsverfahren durchzuführen, ohne dass sie durch das Mediationsverfahren insoweit die Rechte verlieren. In einem solchen Fall hat das Mediationsverfahren sogar meist den Vorteil, dass zahlreiche Punkte, die ansonsten in einem Prozess noch erörtert werden müssten, bereits vorab geklärt worden sind und damit eine gerichtliche Entscheidung schneller herbeigeführt werden kann.


7. Kann das, was ich in der Mediation gesagt habe, später gegen mich verwendet werden?

Aufgrund des Mediationsvertrages verpflichten sich die Parteien zur Vertraulichkeit. Dies bezieht sich auf Informationen, die sie im Rahmen der Mediation erfahren, also nicht auf Tatsachen, die sie schon vorher gekannt haben.


Als Mediator bin ich für beide Parteien tätig. Aufgrund des gesetzlichen Gebots zur beruflichen Verschwiegenheit auch als Rechtsanwalt, dessen Bruch unter Strafe gestellt ist, muss ich alle erteilten Informationen vertraulich behandeln, soweit mich nicht alle Parteien von der Verschwiegenheit befreien und beauftragen, über die Verhandlung zu berichten.


8. Welche Regeln muss der Mediator beachten?

Oberstes Gebot für mich als Mediator ist die Wahrung der Vertraulichkeit. Weiterhin muss ich neutral und unparteiisch sein. Das bedeutet insbesondere, dass ein Mediator nicht tätig werden kann, wenn zwischen ihm und einer der Parteien verwandtschaftliche, schwägerliche, freundschaftliche oder geschäftliche Beziehungen bestehen. Der Mediator ist insbesondere auch nicht befugt, eine der Parteien in der Angelegenheit zu beraten, die Gegenstand des Mediationsverfahrens ist; er darf selbstverständlich auch keine der Parteien vor Beginn des Verfahrens in derselben Angelegenheit beraten haben. Soweit Bedenken an der Neutralität bestehen, muss der Mediator die Parteien spätestens zu Beginn der Mediation darauf hinweisen.


9. Was passiert, wenn sich eine Seite nicht an die Einigung hält?

Die gefundene Einigung wird in Form eines schriftlichen Vertrages festgehalten, sodass die darin vereinbarten Rechte und Pflichten bei Nichteinhaltung gerichtlich geltend gemacht werden können.


Um einen späteren Gerichtsprozess zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, schon bei Abschluss der Mediationsvereinbarung eine Vollstreckbarkeit zu erleichtern. Gerne unterrichte ich Sie, falls daran Interesse besteht, über die Möglichkeiten diesbezüglich.


10. Was kostet eine Mediation?

Für die Mediation gibt es keine gesetzlichen Gebühren. Mediatoren rechnen in der Regel nach Stundensatz bzw. nach Pauschalen ab. Die Parteien tragen die Kosten des Mediators im Regelfall je zur Hälfte. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten übernimmt in den meisten Fällen der Arbeitgeber die Kosten des Mediationsverfahrens.


80 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Cooperative Praxis Ausbildung online wieder im Herbst

Vom 17. bis 20. Oktober 2024 startet unsere zweite online-Ausbildung in Cooperativer Praxis in diesem Jahr. Das online-Konzept hat sich bewährt und ermöglicht überregional eine unkomplizierte Teilnahm

bottom of page