Als gewählte Arbeitnehmervertretung haben Betriebs- und Personalräte zahlreiche Mitbestimmungsrechte bei betrieblichen Entscheidungen der Unternehmensseite. Stimmt die Chemie nicht oder haben sich gar ernsthafte Meinungsverschiedenheiten entwickelt, kommt das gegenseitige Verständnis immer mehr abhanden und die Auseinandersetzung bestimmt zunehmend den Alltag. Für beide Seiten ist dies sehr anstrengend und Kräfte zehrend. Der Gang zum Rechtsanwalt führt dann in der Regel zum Arbeitsgericht oder zur betrieblichen Einigungsstelle unter Vorsitz eines Arbeitsrichters. Nach dem Verschleiß erheblicher finanzieller Mittel und persönlicher Ressourcen steht nicht selten eine Entscheidung, mit der beide Seiten unzufrieden sind.
Warum ist das so?
Weil bei Gericht nie nach den Anliegen und Motivationen der beteiligten Parteien gefragt wird sondern nach den Voraussetzungen rechtlicher Paragraphen. Deren Rechtsfolgen bestimmen die Richter durch Urteil. Der ursprüngliche Konflikt bleibt ungelöst, schwelt weiter und tritt an anderer "geeigneter" Stelle erneut zutage.
Gemeinsam mit meinem Kollegen Bernd Spengler aus Würzburg habe ich zum Tag der Mediation in Nürnberg 2017 ein Modell der Konfliktlösung unter Einbeziehung des Mediationsverfahrens vorgestellt. In meinen Veröffentlichungen finden Sie das Vortragsskript dazu unter dem Titel: "Außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat".
Comments